17.12.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 455/15
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 17. Oktober 2018 — Europäische Kommission/Irland
(Rechtssache C-504/17) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Richtlinie 2003/96/EG - Art. 4 und 7 - Anwendung der Mindeststeuerbeträge für Kraftstoffe - Richtlinie 95/60/EG - Steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin - Betankung in der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt))
(2018/C 455/23)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Tomat und J. Tomkin)
Beklagter: Irland (Prozessbevollmächtigte: M. Browne, G. Hodge, J. Quaney und A. Joyce im Beistand von F. Callanan, SC, und B. Doherty, BL)
Tenor
1)
Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 4 und 7 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom und aus der Richtlinie 95/60/EG des Rates vom 27. November 1995 über die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin verstoßen, dass es die nach der Richtlinie 2003/96 für Kraftstoffe vorgeschriebenen Mindeststeuerbeträge für Gasöl, das in der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt zum Antrieb verwendet wird, nicht durchgesetzt hat bzw. die Verwendung von gekennzeichnetem Kraftstoff zum Antrieb in der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt erlaubt hat, selbst wenn dieser Kraftstoff weder von der Verbrauchsteuer befreit ist noch zu einem ermäßigten Verbrauchsteuersatz versteuert wird.
2)
Irland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 347 vom 16.10.2017