29.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 255/4
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 16. Mai 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Arbeidshof te Antwerpen — Belgien) — Christa Plessers/Prefaco NV, Belgische Staat
(Rechtssache C-509/17) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 3 bis 5 - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Ausnahmen - Insolvenzverfahren - Verfahren der gerichtlichen Reorganisation durch Übertragung unter der Autorität des Gerichts - Erhaltung der Gesamtheit oder eines Teils des Unternehmens - Nationale Rechtsvorschriften, die es dem Erwerber nach der Übertragung erlauben, Arbeitnehmer seiner Wahl zu übernehmen)
(2019/C 255/05)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Arbeidshof te Antwerpen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Christa Plessers
Beklagte: Prefaco NV, Belgische Staat
Tenor
Die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, insbesondere ihre Art. 3 bis 5, ist dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die im Fall eines Unternehmensübergangs, der im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens der Reorganisation durch Übertragung unter der Autorität des Gerichts erfolgt, das angewandt wurde, um die Gesamtheit oder einen Teil des Unternehmens des Veräußerers oder seiner Tätigkeiten zu erhalten, für den Erwerber das Recht vorsehen, die Arbeitnehmer auszuwählen, die er übernehmen möchte.
(1) ABl. C 374 vom 6.11.2017.
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