25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/4
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 18. September 2019 – Europäische Kommission/Italienische Republik
(Rechtssache C-526/17) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV - Richtlinie 2004/18/EG - Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Öffentliche Baukonzessionen - Verlängerung der Dauer einer bestehenden Konzession für den Bau und den Betrieb einer Autobahn ohne Veröffentlichung einer Ausschreibung)
(2019/C 399/04)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara, P. Ondrůšek und A. Tokár)
Beklagte: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri als Bevollmächtigte im Beistand von V. Nunziata, E. De Bonis und P. Pucciariello, avvocati dello Stato)
Tenor
1.
Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 und 58 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1422/2007 geänderten Fassung verstoßen, dass sie die Konzession für den Abschnitt der Autobahn A 12 (Livorno–Civitavecchia) zwischen Livorno und Cecina (Italien) ohne Veröffentlichung einer Ausschreibung vom 31. Oktober 2028 bis zum 31. Dezember 2046 verlängert hat.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Europäische Kommission trägt außer ihren eigenen Kosten drei Viertel der Kosten der Italienischen Republik. Die Italienische Republik trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten.
(1) ABl. C 347 vom 16.10.2017.
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