28.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 35/7
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 29. November 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs — Deutschland) — Finanzamt Goslar/baumgarten sports & more GmbH
(Rechtssache C-548/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Besteuerung von Vermittlern von Profifußballspielern - Unter einer Bedingung stehende Ratenzahlung - Steuertatbestand, Steueranspruch und Steuererhebung))
(2019/C 35/09)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Finanzamt Goslar
Beklagte: baumgarten sports & more GmbH
Tenor
Art. 63 in Verbindung mit Art. 64 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er der Annahme entgegensteht, dass der Steuertatbestand und der Steueranspruch bezüglich einer von einem Vermittler erbrachten Dienstleistung der Vermittlung von Profifußballspielern wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die Gegenstand von unter einer Bedingung stehenden Ratenzahlungen über mehrere Jahre nach der Vermittlung ist, im Zeitpunkt der Vermittlung eintreten.
(1) ABl. C 437 vom 18.12.2017.
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