3.12.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 436/14
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 4. Oktober 2018 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-599/17) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Durchführungsrichtlinie [EU] 2015/2392 - Meldung tatsächlicher oder möglicher Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung - Fehlende Mitteilung oder nicht fristgerechte Umsetzung))
(2018/C 436/17)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Rius und T. Scharf)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: S. Jiménez García)
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Durchführungsrichtlinie (EU) 2015/2392 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Meldung tatsächlicher oder möglicher Verstöße gegen diese Verordnung, insbesondere aus Art. 13 Abs. 1 dieser Durchführungsrichtlinie, verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat und der Europäischen Kommission den Wortlaut der Rechtsvorschriften, die zur Sicherstellung der Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie erlassen wurden, nicht mitgeteilt hat.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 5 vom 8.1.2018.