7.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 4/10
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 24. Oktober 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance de Liège — Belgien) — Benoît Sauvage, Kristel Lejeune/État belge
(Rechtssache C-602/17) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzmitgliedstaat erzielte Einkünfte - Bilaterales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - Aufteilung der Besteuerungsbefugnis - Besteuerungsbefugnis des Wohnsitzstaats - Anknüpfungspunkte)
(2019/C 4/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal de première instance de Liège
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Benoît Sauvage, Kristel Lejeune
Beklagter: État belge
Tenor
Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Steuerregelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die auf einem Steuerabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beruht und die Befreiung der Einkünfte eines Gebietsansässigen, die aus einem anderen Mitgliedstaat stammen und aufgrund eines dort bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erzielt werden, davon abhängig macht, dass die Tätigkeit, aufgrund deren die Einkünfte gezahlt werden, tatsächlich in dem anderen Staat ausgeübt wird, nicht entgegensteht.
(1) ABl. C 437 vom 18.12.2017.