4.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/4
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 6. Dezember 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal de Justiça — Portugal) — J. Portugal Ramos Vinhos SA/Adega Cooperativa de Borba CRL
(Rechtssache C-629/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Markenrecht - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Ungültigkeitsgründe - Wortmarke, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können - Andere Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung - Einrichtung zur Herstellung der Ware - Aus einem Zeichen zur Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen und aus einer geografischen Angabe bestehende Wortmarke, die einen Wortbestandteil der Firma des Markeninhabers darstellt))
(2019/C 44/05)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Supremo Tribunal de Justiça
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: J. Portugal Ramos Vinhos SA
Beklagte: Adega Cooperativa de Borba CRL
Tenor
Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass die Eintragung einer Marke, die aus einem Wortzeichen wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen besteht, mit dem Weinbauerzeugnisse bezeichnet werden und das eine geografische Angabe umfasst, zu versagen ist, wenn dieses Zeichen u. a. einen Begriff enthält, der zum einen gewöhnlich zur Bezeichnung der Einrichtungen oder der Räumlichkeiten verwendet wird, in denen diese Art von Erzeugnissen hergestellt wird, und zum anderen auch einer der Wortbestandteile ist, aus denen sich die Firma der juristischen Person zusammensetzt, die diese Marke angemeldet hat.
(1) ABl. C 32 vom 29.1.2018.
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