8.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 230/9
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 8. Mai 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden — Niederlande) — SF/Inspecteur van de Belastingdienst
(Rechtssache C-631/17) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung [EG] Nr. 883/2004 - Art. 11 Abs. 3 Buchst. e - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der als Seemann an Bord eines unter der Flagge eines Drittstaats fahrenden Schiffes beschäftigt ist - Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnmitgliedstaat des Arbeitnehmers - Bestimmung des anwendbaren Rechts)
(2019/C 230/10)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: SF
Beklagter: Inspecteur van de Belastingdienst
Tenor
Art. 11 Abs. 3 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der durch die Verordnung (EU) Nr. 465/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Situation wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in der eine Person als Seemann bei einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Arbeitgeber auf einem unter der Flagge eines Drittstaats fahrenden und außerhalb des Gebiets der Europäischen Union kreuzenden Schiff tätig ist, ihren Wohnsitz aber in ihrem Herkunftsmitgliedstaat behalten hat, in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt, so dass das anwendbare nationale Recht das des Wohnmitgliedstaats dieser Person ist.
(1) ABl. C 63 vom 19.2.2018.
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