11.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 93/15
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 17. Januar 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Augstākā tiesa — Lettland) — SIA „KPMG Baltics“ als Insolvenzverwalterin der AS „Latvijas Krājbanka“/SIA „Ķipars AI“
(Rechtssache C-639/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen - Richtlinie 98/26/EG - Geltungsbereich - Begriff „Zahlungs- bzw. Übertragungsauftrag“ - Zahlungsauftrag, den ein Inhaber eines gewöhnlichen Girokontos einem Kreditinstitut erteilt hat, das anschließend für zahlungsunfähig erklärt worden ist))
(2019/C 93/19)
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Augstākā tiesa
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: SIA „KPMG Baltics“ als Insolvenzverwalterin der AS „Latvijas Krājbanka“
Beklagte: SIA „Ķipars AI“
Tenor
Ein Zahlungsauftrag wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, den ein Inhaber eines gewöhnlichen Girokontos einem Kreditinstitut zur Überweisung von Geldern an ein anderes Kreditinstitut erteilt hat, fällt nicht unter den Begriff „Zahlungs- bzw. Übertragungsauftrag“ im Sinne der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen in der durch die Richtlinie 2009/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 geänderten Fassung und somit auch nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie.
(1) ABl. C 52 vom 12.2.2018.
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