5.8.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 263/6
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 13. Juni 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Brindisi — Italien) — Strafverfahren gegen Gianluca Moro
(Rechtssache C-646/17) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2012/13/EU - Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren - Art. 6 Abs. 4 - Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf - Mitteilung von Änderungen der im Rahmen der Unterrichtung gegebenen Informationen, wenn dies erforderlich ist, um ein faires Verfahren zu gewährleisten - Änderung der rechtlichen Beurteilung des der Anklage zugrunde liegenden Sachverhalts - Unmöglichkeit für den Beschuldigten, in der mündlichen Verhandlung die im nationalen Recht vorgesehene Verhängung einer Strafe im Wege der Verständigung zu beantragen - Unterschied bei Änderung des der Anklage zugrunde liegenden Sachverhalts)
(2019/C 263/06)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Brindisi
Partei des Ausgangsverfahrens
Gianluca Moro
Tenor
Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren und Art. 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, wonach der Angeklagte in der mündlichen Verhandlung im Fall einer Änderung des der Anklage zugrunde liegenden Sachverhalts die Verhängung einer Strafe im Wege der Verständigung beantragen kann, nicht aber bei einer Änderung der rechtlichen Beurteilung dieses Sachverhalts.
(1) ABl. C 52 vom 12.2.2018.
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