23.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 319/12
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 29. Juli 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Corte suprema di cassazione (Italien) — Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)/Azienda Napoletana Mobilità SpA
(Rechtssache C-659/17) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Beschäftigungsbeihilfen - Befreiung von den Sozialbeiträgen für Ausbildungs- und Arbeitsverträge - Entscheidung 2000/128/EG - Italienische Beihilferegelungen für Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung - Teilweise mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen - Anwendbarkeit der Entscheidung 2000/128/EG auf ein Unternehmen, das als einziges öffentliche Nahverkehrsdienste erbringt, die eine Gemeinde an es freihändig vergeben hat - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begriff „Wettbewerbsverzerrung“ - Begriff „Beeinträchtigung des Handels“ zwischen Mitgliedstaaten)
(2019/C 319/11)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Corte suprema di cassazione
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)
Beklagte: Azienda Napoletana Mobilità SpA
Tenor
Vorbehaltlich der vom vorlegenden Gericht vorzunehmenden Prüfungen ist die Entscheidung 2000/128/EG der Kommission vom 11. Mai 1999 über die italienische Beihilferegelung für Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung dahin auszulegen, dass sie auf ein Unternehmen wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende anwendbar ist, das auf der Grundlage einer freihändigen Vergabe durch eine Gemeinde als Einziges öffentliche Nahverkehrsdienste erbracht hat und dem aufgrund einer nationalen Regelung, die mit der Entscheidung 2000/128 für mit dem Verbot des Art. 107 Abs. 1 AEUV teilweise unvereinbar erklärt worden ist, Sozialbeitragsentlastungen zugutegekommen sind.
(1) ABl. C 52 vom 12.2.2018.