4.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/5
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 6. Dezember 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato — Italien) — Ministero della Salute/Hannes Preindl
(Rechtssache C-675/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Ausbildungsnachweisen, die am Ende von sich teilweise überschneidenden Ausbildungszeiträumen erlangt wurden - Überprüfungsbefugnisse des Aufnahmemitgliedstaats))
(2019/C 44/07)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Consiglio di Stato
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Ministero della Salute
Beklagter: Hannes Preindl
Tenor
1.
Die Art. 21, 22 und 24 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sind dahin auszulegen, dass sie einen Mitgliedstaat, dessen Rechtsvorschriften das Erfordernis einer Vollzeitausbildung und das Verbot vorsehen, sich gleichzeitig für zwei Ausbildungen einzuschreiben, zur automatischen Anerkennung von Titeln verpflichten, die in einem anderen Mitgliedstaat am Ende von teilweise gleichzeitig absolvierten Ausbildungen erteilt wurden.
2.
Art. 21 und Art. 22 Buchst. a der Richtlinie 2005/36 sind dahin auszulegen, dass sie den Aufnahmemitgliedstaat daran hindern, zu überprüfen, dass die Voraussetzung, dass die Gesamtdauer, das Niveau und die Qualität der Ausbildungen auf Teilzeitbasis nicht geringer sind als bei einer Vollzeitausbildung, erfüllt ist.
(1) ABl. C 52 vom 12.2.2018.
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