11.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 383/14
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 12. September 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Törvényszék - Ungarn) – Bayer Pharma AG/Richter Gedeon Vegyészeti Gyár Nyrt., Exeltis Magyarország Gyógyszerkereskedelmi Kft.
(Rechtssache C-688/17) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Patente - Richtlinie 2004/48/EG - Art. 9 Abs. 7 - Inverkehrbringen von Erzeugnissen unter Verletzung der Rechte aus einem Patent - Einstweilige Maßnahmen - Spätere Nichtigerklärung des Patents - Folgen - Recht auf angemessenen Ersatz für durch die einstweiligen Maßnahmen entstandenen Schaden)
(2019/C 383/12)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Vorlegendes Gericht
Fővárosi Törvényszék
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Bayer Pharma AG
Beklagte: Richter Gedeon Vegyészeti Gyár Nyrt., Exeltis Magyarország Gyógyszerkereskedelmi Kft.
Tenor
Art. 9 Abs. 7 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere der Begriff „angemessener Ersatz“ in dieser Bestimmung, ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die vorsieht, dass eine Person nicht für den Schaden zu entschädigen ist, den sie dadurch erlitten hat, dass sie sich nicht so verhalten hat, wie es allgemein erwartet werden darf, um ihren Schaden zu vermeiden oder zu verringern, und die unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens das Gericht veranlasst, den Antragsteller auf Erlass einstweiliger Maßnahmen nicht zu verurteilen, den durch diese Maßnahmen verursachten Schaden zu ersetzen, obwohl das Patent, auf dessen Grundlage diese Maßnahmen beantragt und gewährt wurden, später für nichtig erklärt wurde, vorausgesetzt, diese Regelung ermöglicht es dem Gericht, alle objektiven Umstände der Rechtssache, einschließlich des Verhaltens der Parteien, gebührend zu berücksichtigen, um insbesondere zu prüfen, ob der Antragsteller diese Maßnahmen nicht missbräuchlich verwendet hat.
(1) ABl. C 112 vom 26.3.2018.
Full & Egal Universal Law Academy