Rechtssache C-402/17 P: Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 17. Mai 2018 — JYSK sp. z o.o./Europäische Kommission (Rechtsmittel — Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Ablehnung einer finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung [EFRE] an dem Großprojekt „Europäisches gemeinsames Dienstleistungszentrum“ — Nichtigkeitsklage — Für die Durchführung des Vorhabens verantwortliches Unternehmen — Zulässigkeitsvoraussetzungen — Keine unmittelbare Betroffenheit)
C2762018DE920120180517DE001392102
Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 17. Mai 2018 — JYSK sp. z o.o./Europäische Kommission
(Rechtssache C-402/17 P) ( 1 )
„(Rechtsmittel — Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Ablehnung einer finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung [EFRE] an dem Großprojekt „Europäisches gemeinsames Dienstleistungszentrum“ — Nichtigkeitsklage — Für die Durchführung des Vorhabens verantwortliches Unternehmen — Zulässigkeitsvoraussetzungen — Keine unmittelbare Betroffenheit)“2018/C 276/13Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: JYSK sp. z o.o. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Sønderby Christensen)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und B.-R. Killmann)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen.
2.
Die JYSK sp. z o.o. trägt die Kosten.
( 1 ) ABl. C 309 vom 18.9.2017.
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