24.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 341/2
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 12. Juli 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Rayonen sad Svilengrad — Bulgarien) — Strafverfahren gegen Daniela Pinzaru, Robert-Andrei Cirstinoiu
(Rechtssache C-707/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Überwachung von Barmitteln, die in die Europäische Union oder aus der Europäischen Union verbracht werden - Verordnung [EG] Nr. 1889/2005 - Verstöße gegen die Anmeldepflicht - Im nationalen Recht vorgesehene Sanktionen - Einziehung des nicht angemeldeten Betrags zugunsten des Staates - Freiheitsstrafe - Geldstrafe in Höhe des zweifachen Wertes des Tatgegenstands - Verhältnismäßigkeit))
(2018/C 341/02)
Verfahrenssprache: Bulgarisch
Vorlegendes Gericht
Rayonen sad Svilengrad
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
Daniela Pinzaru, Robert-Andrei Cirstinoiu
Tenor
Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden, ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die als Sanktionen für die Verletzung der Anmeldepflicht aus Art. 3 dieser Verordnung zum einen die Einziehung des nicht angemeldeten Betrags zugunsten des Staates und zum anderen eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren oder eine Geldstrafe in Höhe des zweifachen Wertes des Tatgegenstands vorsieht.
(1) ABl. C 94 vom 12.3.2018.
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