1.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 220/2
Gutachten des Gerichtshofs (Plenum) vom 30. April 2019 — Königreich Belgien
(Gutachten 1/17) ABl. C 369 vom 30.10.2017.
(Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (CETA) - Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten (ISDS) - Einsetzung eines Gerichts und einer Rechtsbehelfsinstanz - Vereinbarkeit mit dem Primärrecht der Union - Erfordernis der Beachtung der Autonomie der Rechtsordnung der Union - Von den Organen der Union gemäß deren verfassungsrechtlichem Rahmen festgelegtes Niveau des Schutzes öffentlicher Interessen - Gleichbehandlung von Investoren aus Kanada und aus der Union - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 20 - Zugang zu dem Gericht und der Rechtsbehelfsinstanz und Unabhängigkeit dieser Gerichte - Art. 47 der Charta - Finanzielle Zugänglichkeit - Verpflichtung, die finanzielle Zugänglichkeit für natürliche Personen und kleine und mittlere Unternehmen zu gewährleisten - Externer und interner Aspekt des Erfordernisses der Unabhängigkeit - Ernennung, Vergütung und Verhaltenspflichten der Mitglieder der Gerichte - Rolle des Gemischten CETA-Ausschusses - Verbindliche Auslegungen des CETA durch den Gemischten CETA-Ausschuss)
(2019/C 220/02)
Verfahrenssprache: alle Amtssprachen
Antragsteller
Königreich Belgien (Bevollmächtigte: C. Pochet, L. Van den Broeck, M. Jacobs und J.C. Halleux)
Tenor
Kapitel acht Abschnitt F des am 30. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichneten umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits ist mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar.
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