20.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 86/17
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 9. Januar 2017 — Maria Tirkkonen
(Rechtssache C-9/17)
(2017/C 086/21)
Verfahrenssprache: Finnisch
Vorlegendes Gericht
Korkein hallinto-oikeus
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Maria Tirkkonen
Andere Beteiligte: Maaseutuvirasto
Vorlagefrage
Ist Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Vergaberichtlinie 2004/18/EG (1) dahin auszulegen, dass die Definition „öffentlichen Aufträge“ im Sinne dieser Richtlinie ein Auftragssystem umfasst,
—
mit dem eine öffentliche Einrichtung für eine im Voraus begrenzte Laufzeit Dienstleistungen am Markt einzuholen beabsichtigt, indem sie unter den Bedingungen eines der Ausschreibung beigefügten Rahmenvertragsentwurfs Verträge mit allen Wirtschaftsteilnehmern schließt, die die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten, einzeln bezeichneten Anforderungen an die Eignung des Anbieters und die angebotene Dienstleistung erfüllen und eine in der Ausschreibung näher beschriebene Prüfung bestehen, und
—
dem während der Vertragslaufzeit nicht mehr beigetreten werden kann?
(1) Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. 2004, L 134, S. 114).
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