29.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 168/19
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 11. Januar 2017 — VAR Srl/Iveco Orecchia SpA
(Rechtssache C-14/17)
(2017/C 168/25)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Consiglio di Stato
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: VAR Srl
Rechtsmittelgegnerin: Iveco Orecchia SpA
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 34 Abs. 8 der Richtlinie 2004/17/EG (1) dahin zu verstehen, dass er vorschreibt, dass der Nachweis der Gleichwertigkeit zum Original der zu liefernden Produkte bereits im Angebot zu erbringen ist?
2.
Hilfsweise für den Fall, dass die Auslegungsfrage unter Buchst. a verneint wird: Wie ist die Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Unparteilichkeit, des freien Wettbewerbs und der ordnungsgemäßen Verwaltung sowie der Verteidigungsrechte und des Anhörungsrechts der anderen Bewerber zu gewährleisten?
(1) Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. 2004, L 134, S. 1).
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