21.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 277/20
Rechtsmittel des Rudolf Keil gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. Dezember 2016 in der Rechtssache T-330/15, Rudolf Keil gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 24/01/2017
(Rechtssache C-37/17 P)
(2017/C 277/28)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Rudolf Keil (Prozessbevollmächtigter: J. Sachs, Rechtsanwalt)
Anderer Verfahrensbeteiligte: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Der Gerichtshof der Europäischen Union (Zehnte Kammer) hat durch Beschluss vom 31. Mai 2017 das Rechtsmittel zurückgewiesen und beschlossen, dass der Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten zu tragen hat.