10.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 112/30
Vorabentscheidungsersuchen des Rayonen sad — Varna (Bulgarien), eingereicht am 7. Februar 2017 — Todor Iliev/Blagovesta Ilieva
(Rechtssache C-67/17)
(2017/C 112/39)
Verfahrenssprache: Bulgarisch
Vorlegendes Gericht
Rayonen sad — Varna
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Todor Iliev
Beklagte: Blagovesta Ilieva
Vorlagefragen
1.
Stellt eine Klage zwischen früheren Ehegatten auf Teilung einer während der Ehe als gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten erworbenen beweglichen Sache einen Rechtsstreit in Bezug auf die ehelichen Güterstände im Sinne von Art. 1 Abs. [2] Buchst. a der Verordnung Nr. 44/2001 (1) dar?
2.
Ist ein Rechtsstreit über die Teilung einer beweglichen Sache, die während der Ehe erworben, aber nur im Namen eines der Ehegatten bei den zuständigen nationalen Behörden registriert wurde, nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 44/2001 von deren Anwendungsbereich ausgeschlossen?
3.
Welches Gericht ist für einen Rechtsstreit zwischen früheren Ehegatten über das Eigentum an während ihrer Zivilehe erworbenen beweglichen Sachen zuständig, wenn die Ehegatten Angehörige eines Mitgliedstaats der Union sind, im Verfahren aber festgestellt wurde, dass sie zum Zeitpunkt der Eheschließung, des Erwerbs der Sachen, der Beendigung der Ehe und des Antrags auf Teilung der Sachen nach Beendigung der Ehe ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hatten?
(1) Verordnung (EG) Nr. 44/2001 DES RATES vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1).
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