29.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 168/20
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 15. Februar 2017 — KP, vertreten durch die Mutter, gegen LO
(Rechtssache C-83/17)
(2017/C 168/26)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberster Gerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Revisionsrekurswerberin: KP, vertreten durch die Mutter
Revisionsrekursgegner: LO
Vorlagefragen
1.
Ist die Subsidiaritätsanordnung des Art 4 Abs 2 des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 2007 so auszulegen, dass diese nur zur Anwendung gelangt, wenn der das Unterhaltsverfahren einleitende Antrag in einem anderen Staat als dem des gewöhnlichen Aufenthalts des Unterhaltsberechtigten eingebracht wird?
Wird diese Frage verneint:
2.
Ist Art 4 Abs 2 des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 2007 dahin auszulegen, dass sich die Wendung „kein Unterhalt“ auch auf Fälle bezieht, in denen das Recht des bisherigen Aufenthaltsorts bloß mangels Einhaltung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen keinen Unterhaltsanspruch für die Vergangenheit vorsieht?
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