24.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 129/7
Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) London (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 20. Februar 2017 — Secretary of State for the Home Department/Rozanne Banger
(Rechtssache C-89/17)
(2017/C 129/09)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Upper Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) London
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführer: Secretary of State for the Home Department
Rechtsmittelgegnerin: Rozanne Banger
Vorlagefragen
1.
Bedeuten die Grundsätze des Urteils vom 7. Juli 1992, Singh (C-370/90, EU:C:1992:296), dass ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, dem unverheirateten, nicht der Union angehörenden Lebensgefährten eines Unionsbürgers eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, hilfsweise, deren Gewährung zu erleichtern, wenn der Unionsbürger zusammen mit dem erwähnten Lebensgefährten in diesen Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zurückkehrt, nachdem er sein im Vertrag verbürgtes Recht auf Freizügigkeit dazu benutzt hat, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten?
2.
Hilfsweise: Begründet die Richtlinie 2004/38/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (im Folgenden: Unionsbürgerrichtlinie), die Verpflichtung, eine solche Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, hilfsweise, deren Gewährung zu erleichtern?
3.
Ist eine Entscheidung, mit der eine Aufenthaltserlaubnis verweigert wird, wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 2 der Unionsbürgerrichtlinie rechtswidrig, wenn sie weder auf einer eingehenden Untersuchung der persönlichen Umstände des Antragstellers beruht noch eine angemessene oder hinreichende Begründung enthält?
4.
Ist eine innerstaatliche Rechtsvorschrift mit der Unionsbürgerrichtlinie vereinbar, die es einem mutmaßlichen Familienangehörigen im weiteren Sinne verwehrt, den Verwaltungsakt, mit dem die Ausstellung einer Aufenthaltskarte abgelehnt wurde, vor Gericht anzufechten?
(1) Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. 2004, L 158, S. 77).
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