29.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 168/23
Vorabentscheidungsersuchen des Najvyšší súd Slovenskej republiky (Slowakei), eingereicht am 6. März 2017 — QJ/Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky, Migračný úrad
(Rechtssache C-113/17)
(2017/C 168/30)
Verfahrenssprache: Slowakisch
Vorlegendes Gericht
Najvyšší súd Slovenskej republiky
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführer: QJ
Rechtsmittelgegner: Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky, Migračný úrad
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 46 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32/EU (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung) (im Folgenden: Verfahrensrichtlinie) dahin auszulegen, dass ein innerstaatliches Gericht, das über die Begründetheit des Bedürfnisses eines Antragstellers nach internationalem Schutz entscheidet, wegen einer vorausgegangenen wiederholten Aufhebung der versagenden Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde aufgrund eines wiederholten erfolgreichen Rechtsbehelfs, der sich somit als wirkungslos erweist, selbst über die Zuerkennung des Schutzes an den Antragsteller entscheiden kann, auch wenn sich aus dem innerstaatlichen Recht eine solche Befugnis des Gerichts nicht ergibt?
2.
Falls die vorstehende Frage zu bejahen ist, steht eine solche Befugnis auch dem als Rechtsmittelgericht entscheidenden obersten Gericht zu?
(1) ABl. 2013, L 180, S. 60.
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