6.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 178/6
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 7. März 2017 — Reinhard Nagel gegen Swiss International Air Lines AG
(Rechtssache C-116/17)
(2017/C 178/07)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Hamburg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Reinhard Nagel
Beklagte: Swiss International Air Lines AG
Vorlagefragen
1.
Kann ein Luftfahrtunternehmen die Anrechnung stets vornehmen oder ist sie davon abhängig, inwiefern das nationale Recht sie zulässt oder das Gericht sie für angemessen erachtet?
2.
Soweit nationales Recht maßgeblich ist oder das Gericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat: Sollen durch die Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (1) nur die Unannehmlichkeiten und der von den Fluggästen infolge der Annullierung erlittene Zeitverlust oder auch materielle Schäden ausgeglichen werden?
(1) Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, ABl. L 46, S. 1.
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