29.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 168/24
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal da Relação do Porto (Portugal), eingereicht am 13. März 2017 — Hélder José Cunha Martins/Fundo de Garantia Automóvel
(Rechtssache C-131/17)
(2017/C 168/32)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal da Relação do Porto
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungskläger: Hélder José Cunha Martins (damals Vollstreckungsschuldner)
Berufungsbeklagte: Fundo de Garantia Automóvel (damals Vollstreckunsgläubiger)
Vorlagefragen
1.
Ist bei einer in der Rechtsmittelinstanz durch ein höheres Gericht ohne Beachtung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes und ohne umfassende Nutzung aller Verteidigungsmittel in einem Verfahren wegen der Haftpflicht für Schäden aus einem Verkehrsunfall erfolgten Verurteilung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung davon auszugehen, dass ein gerechtes und faires Verfahren stattgefunden hat, wie in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgesehen?
2.
Verstößt eine Pfändung von Vermögensgegenständen im Vollstreckungsverfahren, ohne dass vorher eine Gerichtsentscheidung über den Ausgleichsanspruch ergangen ist, gegen Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?
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