7.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 256/6
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social de Cádiz (Spanien), eingereicht am 12. Mai 2017 — Moisés Vadillo González/Alestis Aerospace S.L.
(Rechtssache C-252/17)
(2017/C 256/05)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Social de Cádiz
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Moisés Vadillo González
Beklagte: Alestis Aerospace S.L.
Vorlagefragen
1.
Steht die Richtlinie 2010/18/EU des Rates (1) einer Auslegung von Art. 37 Abs. 4 des Arbeitnehmerstatuts (Erlaubnis zur einstündigen Abwesenheit pro Tag bis das Kind neun Monate alt ist) entgegen, wonach die Erlaubnis unabhängig vom Geschlecht des jeweiligen Elternteils nicht erteilt wird, wenn der Antragsteller berufstätig und der andere Elternteil arbeitslos ist?
2.
Steht Art. 3 der Richtlinie 2006/54/EG (2), der die volle Gleichstellung von Männern und Frauen im Berufsleben gewährleisten soll, einer Auslegung von Art. 37 Abs. 4 des Arbeitnehmerstatuts entgegen, wonach der männliche Elternteil, wenn er berufstätig ist, keinen Anspruch auf diese Erlaubnis hat, wenn seine Ehefrau, der andere Elternteil, arbeitslos ist?
(1) Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 8. März 2010 zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG (ABl. 2010, L 68, S. 13).
(2) Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (ABl. 2006, L 204, S. 23).
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