28.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 283/16
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 15. Mai 2017 — Bernhard Schloesser, Petra Noll gegen Société Air France SA
(Rechtssache C-255/17)
(2017/C 283/22)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Hamburg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Bernhard Schloesser, Petra Noll
Beklagte: Société Air France SA
Vorlagefrage
Besteht eine Zuständigkeit des Gerichts am Ort des Endziels für eine auf die Verordnung Nr. 261/2004 (1) gestützte Klage auf Ausgleichszahlungen gegen ein Luftfahrtunternehmen, wenn auf Grundlage eines mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen geschlossenen Vertrages eine Verbindung aus zwei Teilstrecken vorliegt, die einen Umstieg des Fluggastes vorsieht und es auf der ersten Teilstrecke zu einer großen Verspätung kommt?
(1) Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, ABl. L 46, S. 1.