7.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 256/7
Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Rotterdam (Niederlande), eingereicht am 15. Mai 2017 — Sandd BV/Autoriteit Consument en Markt
(Rechtssache C-256/17)
(2017/C 256/06)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Rechtbank Rotterdam
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Sandd BV
Beklagte: Autoriteit Consument en Markt
Andere Verfahrensbeteiligte: PostNL BV
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 97/67/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität in der durch die Richtlinie 2008/6/EG (2) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft geänderten Fassung (Postrichtlinie) dahin auszulegen, dass die nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorsehen müssen, dass Universaldiensteanbieter in ihren internen Kostenrechnungssystemen für die einzelnen unter den Universaldienst fallenden Dienste und Produkte getrennte Konten führen, um zwischen den einzelnen Diensten und Produkten, die Teil des Universaldienstes sind, und den Diensten und Produkten, bei denen dies nicht der Fall ist, eindeutig unterscheiden zu können oder folgt aus dieser Bestimmung nur, dass zwischen Diensten und Produkten, die Teil des Universaldienstes sind, und den Diensten und Produkten, bei denen dies nicht der Fall ist, buchhalterisch unterschieden werden muss?
2.
Ist Art. 12 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 97/67/EG … in der durch die Richtlinie 2008/6/EG … geänderten Fassung dahin auszulegen, dass jeder einzelne Dienst, der zu dem Universaldienst gehört, kostenorientiert sein muss?
3.
Verbietet es das in Art. 12 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 97/67/EG … in der durch die Richtlinie 2008/6/EG … geänderten Fassung niedergelegte Gebot, dass die Preise kostenorientiert sein und Anreize zur Erbringung einer effizienten Universaldienstleistung geben müssen, dass für unbestimmte Zeit ein fester Renditesatz angewandt wird, mit dem die Kosten der Universalpostdienste im Hinblick auf den Tarifraum erhöht werden?
(1) ABl. 1998, L 15, S. 14.
(2) ABl. 2008, L 52, S. 3.
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