7.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 256/12
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Frankreich), eingereicht am 19. Mai 2017 — Fédération des fabricants de cigares u. a./Premier ministre, Ministre des Affaires sociales et de la Santé
(Rechtssache C-288/17)
(2017/C 256/09)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Conseil d’État
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Fédération des fabricants de cigares, Coprova, E-Labo France, Smakq développement, Société nationale d’exploitation industrielle des tabacs et allumettes (SEITA), British American Tobacco France
Beklagte: Premier ministre, Ministre des Affaires sociales et de la Santé
Andere Beteiligte: Société J. Cortès France, Scandinavian Tobacco Group France, Villiger France
Vorlagefragen
1.
Sind die Bestimmungen des Art. 13 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2014/40/EU (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 dahin auszulegen, dass sie auf der Packung, auf der Außenverpackung und auf den Tabakerzeugnissen die Verwendung jeglicher Markennamen, die auf bestimmte Eigenschaften anspielen, verbieten, gleichviel welche Bekanntheit diese Markennamen genießen?
2.
Stehen — im Licht ihrer richtigen Auslegung — die Bestimmungen des Art. 13 Abs. 1 und 3 der Richtlinie, soweit sie auf Namen und Handelsmarken anwendbar sind, im Einklang mit dem Recht auf Eigentum, der Meinungsfreiheit, der unternehmerischen Freiheit sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit?
3.
Wenn die vorstehende Frage bejaht wird: Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mitgliedstaat, ohne das Recht auf Eigentum, die Meinungsfreiheit, die unternehmerische Freiheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verletzen, von der ihm in Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie eingeräumten Befugnis Gebrauch machen, um Herstellern und Einführern die Neutralität und Vereinheitlichung von Packungen und Außenverpackungen vorzuschreiben?
(1) Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (ABl. L 127, S. 1).
Full & Egal Universal Law Academy