14.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 269/6
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 24. Mai 2017 — Helga Löber gegen Barclays Bank PLC
(Rechtssache C-304/17)
(2017/C 269/09)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberster Gerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Helga Löber
Beklagte: Barclays Bank PLC
Vorlagefrage
Ist nach Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (1) für außervertragliche Ansprüche wegen Prospekthaftung dann, wenn
—
der Anleger seine durch den mangelhaften Prospekt verursachte Anlageentscheidung an seinem Wohnsitz getroffen hat
—
und er aufgrund dieser Entscheidung den Kaufpreis für das am Sekundärmarkt erworbene Wertpapier von seinem Konto bei einer österreichischen Bank auf ein Verrechnungskonto bei einer anderen österreichischen Bank überwiesen hat, von wo der Kaufpreis in der Folge im Auftrag des Klägers an den Verkäufer überwiesen wurde,
(a)
jenes Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Anleger seinen Wohnsitz hat,
(b)
jenes Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sitz/die kontoführende Filiale jener Bank liegt, bei der der Kläger sein Bankkonto hat, von dem er den investierten Betrag auf das Verrechnungskonto überwiesen hat,
(c)
jenes Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sitz/die kontoführende Filiale der Bank liegt, bei der sich das Verrechnungskonto befindet,
(d)
nach Wahl des Klägers eines dieser Gerichte zuständig,
(e)
keines dieser Gerichte zuständig?
(1) ABl. L 12, S. 1
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