2.10.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 330/3
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Torino (Italien), eingereicht am 9. Juni 2017 — IJDF Italy Srl/Violeta Fernando Dionisio, Alex Del Rosario Fernando
(Rechtssache C-344/17)
(2017/C 330/04)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Torino
Parteien des Ausgangsverfahrens
Antragstellerin: IJDF Italy Srl
Antragsgegner: Violeta Fernando Dionisio, Alex Del Rosario Fernando
Vorlagefrage
Sind die Richtlinie 93/13/EWG (1), Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 des Vertrags über die Europäische Union und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die bei im Zusammenhang stehenden Verfahren, insbesondere bei einer Bürgschaftsforderung, die mit der Hauptsache im Zusammenhang steht, die gemeinsame Verhandlung vor demselben Gericht anordnet, auch wenn diese Regelung dazu führt, dass die gerichtliche Zuständigkeit für die Bürgschaftsforderung einem anderen Gericht als dem Gericht des Aufenthaltsorts oder des — auch gewählten — Wohnsitzes des Verbrauchers zugewiesen wird?
(1) Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. 1993, L 95, S. 29).