25.9.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 318/6
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 26. Juni 2017 — Società Immobiliare Al Bosco Srl
(Rechtssache C-379/17)
(2017/C 318/09)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beteiligte: Società Immobiliare Al Bosco Srl
Vorlagefrage
Ist es mit Art. 38 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (1) vereinbar, eine im Recht des Vollstreckungsstaates vorgesehene Frist, aufgrund derer aus einem Titel nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr vollstreckt werden darf, auch auf einen funktional vergleichbaren Titel anzuwenden, der in einem anderen Mitgliedsstaat erlassen und in dem Vollstreckungsstaat anerkannt und für vollstreckbar erklärt worden ist?
(1) ABl. 2001, L 12, S. 1.