9.10.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 338/3
Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 27. Juni 2017 — Stefano Liberato/Luminita Luisa Grigorescu
(Rechtssache C-386/17)
(2017/C 338/03)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Corte Suprema die cassazione
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Stefano Liberato
Kassationsbeschwerdegegnerin: Luminita Luisa Grigorescu
Vorlagefragen
1.
Wirkt sich ein Verstoß gegen die in Art. 19 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 2201/2003 (1) enthaltenen Regeln der Rechtshängigkeit nur auf die Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit aus, so dass Art. 24 dieser Verordnung zur Anwendung kommt, oder kann ein solcher Verstoß im Gegenteil unter dem Gesichtspunkt des verfahrensrechtlichen ordre public ein Hindernis für die Anerkennung einer Entscheidung, die in dem Mitgliedstaat ergangen ist, dessen Gericht später angerufen wurde, in dem Mitgliedstaat darstellen, dessen Gericht zuerst angerufen wurde, wenn man berücksichtigt, dass Art. 24 der Verordnung Nr. 2201/2003 nur auf die in den Art. 3 bis 14 enthaltenen Regeln für die Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit, nicht aber auf Art. 19 verweist?
2.
Steht die Auslegung von Art. 19 der Verordnung Nr. 2201/2003, wonach dieser nur ein Kriterium für die Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit darstellt, mit dem unionsrechtlichen Begriff der Rechtshängigkeit und mit der Funktion und der Zielsetzung dieser Bestimmung im Widerspruch, die dazu dient, eine Reihe von unabdingbaren Regeln aufzustellen, die zum verfahrensrechtlichen ordre public gehören, und mit der die Schaffung eines gemeinsamen Raums gewährleistet werden soll, der von Vertrauen und gegenseitiger Loyalität zwischen den Mitgliedstaaten in Verfahrensfragen geprägt ist und in dem die automatische Anerkennung und der freie Verkehr von Entscheidungen stattfinden kann?
(1) Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. 2003, L 338, S. 1).