6.11.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 374/16
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per la Basilicata (Italien), eingereicht am 10. August 2017 — Olympus Italia Srl/Istituto di Ricovero e Cura a Carattere Scientifico — Centro di Riferimento Oncologico della Basilicata di Rionero in Vulture (I.R.C.C.S. CROB)
(Rechtssache C-486/17)
(2017/C 374/22)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale Amministrativo Regionale per la Basilicata
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Olympus Italia Srl
Beklagter: Istituto di Ricovero e Cura a Carattere Scientifico — Centro di Riferimento Oncologico della Basilicata di Rionero in Vulture (I.R.C.C.S. CROB)
Vorlagefrage
Stehen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit zusammen mit den Grundsätzen der Warenverkehrsfreiheit, der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die davon abgeleiteten Grundsätze wie die der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung, der gegenseitigen Anerkennung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz gemäß der Richtlinie 2014/24/EU (1) der Anwendung einer nationalen Regelung wie der italienischen entgegen, die sich aus Art. 95 Abs. 10 in Verbindung mit Art. 83 Abs. 9 des Decreto Legislativo Nr. 50/2016 ergibt, wonach die unterlassene gesonderte Angabe der Kosten der Betriebssicherheit im wirtschaftlichen Angebot eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge in jedem Fall zum Ausschluss des bietenden Unternehmens ohne Möglichkeit einer Mängelbehebung führt, und zwar auch dann, wenn die Verpflichtung zur gesonderten Angabe nicht im beigefügten, für die Abgabe der Angebote auszufüllenden Formular spezifiziert wurde, und auch unabhängig davon, ob das Angebot inhaltlich die Mindestkosten der Betriebssicherheit tatsächlich berücksichtigt?
(1) Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. 2014, L 94, S. 65).