16.10.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 347/18
Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 14. August 2017 — Hoteles Piñero Canarias, S.L./Godfrey Keefe, vertreten durch Nik Eyton als Prozesspfleger
(Rechtssache C-491/17)
(2017/C 347/24)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Supreme Court of the United Kingdom
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Hoteles Piñero Canarias SL
Rechtsmittelgegner: Godfrey Keefe (vertreten durch Nik Eyton als Prozesspfleger)
Vorlagefragen
1.
Setzt Art. 11 Abs. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 (1) voraus, dass die Klage des Geschädigten gegen den Versicherungsnehmer oder Versicherten eine Versicherungssache in dem Sinne betrifft, dass sie eine Frage bezüglich der Gültigkeit oder der Wirkung der Versicherung aufwirft?
2.
Setzt Art. 11 Abs. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 voraus, dass die Gefahr einander widersprechender Urteile besteht, falls die Streitverkündung nicht zugelassen wird?
3.
Steht dem Gericht in der Frage, ob die Streitverkündung bei einer unter Art. 11 Abs. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 fallenden Klage zugelassen wird, ein Ermessen zu?
(1) Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1).