18.12.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 437/20
Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 12. Oktober 2017 — Henri Pouvin, Marie Dijoux, verheiratete Pouvin/Electricité de France (EDF)
(Rechtssache C-590/17)
(2017/C 437/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de cassation
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Henri Pouvin, Marie Dijoux, verheiratete Pouvin
Beklagte: Electricité de France (EDF)
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 2 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (1) dahin auszulegen, dass eine Gesellschaft wie EDF als Gewerbetreibende handelt, wenn sie einem Arbeitnehmer im Rahmen der Maßnahmen zur Unterstützung des Erwerbs von Grundeigentum ein Immobiliendarlehen gewährt, das nur Mitarbeiter der Gesellschaft erhalten können?
2.
Ist Art. 2 der Richtlinie dahin auszulegen, dass eine Gesellschaft wie EDF als Gewerbetreibende handelt, wenn sie ein solches Immobiliendarlehen dem Ehepartner eines ihrer Arbeitnehmer gewährt, der nicht zu ihren Mitarbeitern gehört, aber gesamtschuldnerischer Darlehensnehmer ist?
3.
Ist Art. 2 der Richtlinie dahin auszulegen, dass der Arbeitnehmer einer Gesellschaft wie EDF, der mit ihr einen solchen Immobiliendarlehensvertrag schließt, als Verbraucher handelt?
4.
Ist Art. 2 der Richtlinie dahin auszulegen, dass der Ehepartner dieses Arbeitnehmers, der nicht als Arbeitnehmer der Gesellschaft, sondern als gesamtschuldnerischer Darlehensnehmer den Darlehensvertrag schließt, als Verbraucher handelt?
(1) ABl. 1993, L 95, S. 29.
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