Rechtssache C-655/17 P: Rechtsmittel der Berliner Stadtwerke GmbH gegen den Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 20. September 2017 in der Rechtssache T-719/16, Berliner Stadtwerke GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 24. November 2017
C2492018DE210120171124DE00022121
Rechtsmittel der Berliner Stadtwerke GmbH gegen den Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 20. September 2017 in der Rechtssache T-719/16, Berliner Stadtwerke GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 24. November 2017
(Rechtssache C-655/17 P)2018/C 249/02Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Berliner Stadtwerke GmbH (Prozessbevollmächtigte: O. Spieker und A. Schönfleisch, Rechtsanwälte)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Der Gerichtshof der Europäischen Union (Zehnte Kammer) hat durch Beschluss vom 31. Mai 2018 das Rechtsmittel als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet zurückgewiesen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.
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