17.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/45
Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2018 — RI/Rat
(Rechtssache T-9/17) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit - Art. 78 Abs. 5 des Statuts - Nichtanerkennung der Dienstunfähigkeit als Folge einer Berufskrankheit - Falsches Verständnis des Begriffs der Berufskrankheit - Begründungspflicht))
(2018/C 328/61)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: RI (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. Bontinck sowie Rechtsanwältinnen A. Guillerme und M. Forgeois)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und R. Meyer)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 8. Februar 2016, mit der dieser es ablehnt, die Dienstunfähigkeit der Klägerin als Folge einer Berufskrankheit im Sinne von Art. 78 Abs. 5 des Statuts der Beamten der Europäischen Union anzuerkennen
Tenor
1.
Die Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 8. Februar 2016, mit der dieser es ablehnt, die Dienstunfähigkeit von RI als Folge einer Berufskrankheit im Sinne von Art. 78 Abs. 5 des Statuts der Beamten der Europäischen Union anzuerkennen, wird aufgehoben.
2.
Der Rat trägt die Kosten.
(1) ABl. C 70 vom 6.3.2017.
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