27.8.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/28
Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2018 — Europa Terra Nostra/Parlament
(Rechtssache T-13/17) (1)
((Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit dem einer politischen Stiftung eine Finanzhilfe gewährt wird - Vorfinanzierung in Höhe von 33 % des Höchstbetrags der gewährten Finanzhilfe - Obliegenheit, eine Bankbürgschaft für die Vorfinanzierung zu stellen - Haushaltsordnung - Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung - Verordnung [EG] Nr. 2004/2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung - Verhältnismäßigkeit - Ermessensmissbrauch))
(2018/C 301/36)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Europa Terra Nostra e. V. (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Richter)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Görlitz, C. Burgos und S. Alves)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses FINS-2017-30 des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2016 über die Gewährung einer Finanzhilfe an den Kläger, soweit mit diesem Beschluss die Vorfinanzierung auf 33 % des Höchstbetrags der Finanzhilfe begrenzt wird und ihre Auszahlung von der Stellung einer Bankbürgschaft abhängig gemacht wird
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Europa Terra Nostra trägt die Kosten.
(1) ABl. C 63 vom 27.2.2017.
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