27.8.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/29
Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2018 — APF/Parlament
(Rechtssache T-16/17) (1)
((Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit dem einer politischen Partei eine Finanzhilfe gewährt wird - Vorfinanzierung in Höhe von 33 % des Höchstbetrags der gewährten Finanzhilfe - Obliegenheit, eine Bankbürgschaft für die Vorfinanzierung zu stellen - Haushaltsordnung - Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung - Verordnung [EG] Nr. 2004/2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung - Verhältnismäßigkeit - Ermessensmissbrauch))
(2018/C 301/37)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Alliance for Peace and Freedom (APF) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Richter)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Görlitz, C. Burgos und S. Alves)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses FINS-2017-15 des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2016 über die Gewährung einer Finanzhilfe an die Klägerin, soweit mit diesem Beschluss die Vorfinanzierung auf 33 % des Höchstbetrags der Finanzhilfe begrenzt wird und ihre Auszahlung von der Stellung einer Bankbürgschaft abhängig gemacht wird
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Alliance for Peace and Freedom (APF) trägt die Kosten.
(1) ABl. C 63 vom 27.2.2017.
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