7.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 4/25
Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 2018 — RQ/Kommission
(Rechtssache T-29/17) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Generaldirektor des OLAF - Beschluss, die Befreiung des Klägers von der Gerichtsbarkeit aufzuheben - Rechtshängigkeit - Beschwerende Maßnahme - Begründungspflicht - Beistands- und Fürsorgepflicht - Vertrauensschutz - Verteidigungsrechte)
(2019/C 4/34)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: RQ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Banks, J.-P. Keppenne und J. Baquero Cruz)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung des Beschlusses C(2016) 1449 final der Kommission vom 2. März 2016 über einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung des Klägers von der Gerichtsbarkeit sowie erforderlichenfalls des Beschlusses Ares(2016) 5814495 der Kommission vom 5. Oktober 2016, mit der die Beschwerde des Klägers gegen den ersten Beschluss zurückgewiesen wurde
Tenor
1.
Der Beschluss C(2016) 1449 final der Kommission vom 2. März 2016 über einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung von RQ von der Gerichtsbarkeit wird aufgehoben.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 95 vom 27.3.2017.