29.10.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 392/23
Urteil des Gerichts vom 19. September 2018 — Selimovic/Parlament
(Rechtssache T-61/17) (1)
((Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Mobbing - Entscheidung des Präsidenten des Parlaments, mit der gegenüber einem Mitglied des Europäischen Parlaments ein Verweis ausgesprochen wird - Art. 166 der Geschäftsordnung des Parlaments - Recht auf eine gute Verwaltung - Recht auf Akteneinsicht - Begründungspflicht - Rechtssicherheit - Ermessensmissbrauch - Außervertragliche Haftung))
(2018/C 392/27)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Kläger: Jasenko Selimovic (Hägersten, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt B. Leidhammar, dann Rechtsanwalt S. Scheiman)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: O. Caisou-Rousseau, L. Tapper Brandberg und E. Taneva)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Aufhebung der Entscheidungen des Präsidenten des Parlaments vom 22. November 2016 und des Beschlusses des Präsidiums des Parlaments vom 12. Dezember 2016, mit denen gegenüber dem Kläger ein Verweis ausgesprochen wurde, und Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
1.
Der Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens wird als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen.
2.
Die Klage wird abgewiesen.
3.
Herr Jasenko Selimovic trägt die Kosten.
(1) ABl. C 121 vom 18.4.2017.
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