29.10.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 392/24
Urteil des Gerichts vom 12. September 2018 — RS/Kommission
(Rechtssache T-73/17) (1)
((Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einstellung - Internes Auswahlverfahren - Erstellung einer Reserveliste für Assistenten - Zulassungsbedingung der zwölfmonatigen ununterbrochenen Tätigkeit vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Bewerbungen - Urlaub aus persönlichen Gründen - Nichtzulassung zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens))
(2018/C 392/28)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: RS (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und L. Radu Bouyon)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV, gerichtet zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das interne Auswahlverfahren COM/02/AST/16 (AST 2), die Bewerbung des Klägers abzulehnen, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das interne Auswahlverfahren COM/02/AST/16 (AST 2), die Bewerbung von RS abzulehnen, wird aufgehoben.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 112 vom 10.4.2017.
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