Rechtssache T-86/17: Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2018 — Le Pen/Parlament (Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments — Zulage für parlamentarische Assistenz — Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge — Zuständigkeit des Generalsekretärs — Verteidigungsrechte — Beweislast — Begründungspflicht — Gleichbehandlung — Ermessensmissbrauch — Unabhängigkeit der Abgeordneten — Tatsachenirrtum — Verhältnismäßigkeit)
C2682018DE3510120180619DE0042351351
Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2018 — Le Pen/Parlament
(Rechtssache T-86/17) ( 1 )
„(Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments — Zulage für parlamentarische Assistenz — Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge — Zuständigkeit des Generalsekretärs — Verteidigungsrechte — Beweislast — Begründungspflicht — Gleichbehandlung — Ermessensmissbrauch — Unabhängigkeit der Abgeordneten — Tatsachenirrtum — Verhältnismäßigkeit)“2018/C 268/42Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Marion Le Pen (Saint-Cloud, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte M. Ceccaldi und J.-P. Le Moigne, dann Rechtsanwälte M. Ceccaldi und R. Bosselut)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: G. Corstens und S. Seyr)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Jensen, M. Bauer und R. Meyer)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Generalsekretärs des Parlaments vom 5. Dezember 2016, von der Klägerin einen rechtsgrundlos für parlamentarische Assistenz gezahlten Betrag von 298497,87 Euro zurückzufordern, sowie der entsprechenden Belastungsanzeige vom 6. Dezember 2016
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Frau Marion Le Pen trägt neben ihren eigenen Kosten die dem Europäischen Parlament entstandenen Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.
3.
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.
( 1 ) ABl. C 104 vom 3.4.2017.
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