12.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 408/49
Urteil des Gerichts vom 20. September 2018 — Mondi/ACER
(Rechtssache T-146/17) (1)
((Energie - Entscheidung des Beschwerdeausschusses der ACER - Zurückweisung des Antrags auf Zulassung zur Streithilfe - Unmittelbares und gegenwärtiges Interesse am Ausgang des Verfahrens - Recht auf Anhörung))
(2018/C 408/62)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Mondi AG (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Rajal)
Beklagte: Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) (Prozessbevollmächtigte: P. Martinet und E. Tremmel)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Republik Polen (Prozessbevollmächtigter: B. Majczyna)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Beschwerdeausschusses der ACER vom 17. Februar 2017, mit der der Antrag der Klägerin auf Zulassung zur Streithilfe in der Sache A-001-2017 (consolidated) zurückgewiesen wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Mondi AG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER).
3.
Die Republik Polen trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 129 vom 24.4.2017.
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