30.4.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 152/32
Urteil des Gerichts vom 15. März 2018 — Marriott Worldwide/EUIPO — Graf (Darstellung eines geflügelten Stieres)
(Rechtssache T-151/17) (1)
((Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionsmarke, die einen geflügelten Stier darstellt - Ältere Unionsbildmarken und nationale Bildmarken, die einen Greif darstellen - Relatives Eintragungshindernis - Zeichenähnlichkeit - Art. 53 Abs. 1 Buchst. a und Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 60 Abs. 1 Buchst. a und Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001] - Nach nationalem Recht geschütztes älteres Urheberrecht - Art. 53 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 [jetzt Art. 60 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung 2017/1001] - Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen - Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 [jetzt Art. 95 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2017/1001]))
(2018/C 152/39)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Marriott Worldwide Corp. (Bethesda, Maryland, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: A. Reid, Solicitor)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: J. Crespo Carrillo)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelfer vor dem Gericht: Johann Graf (Gumpoldskirchen, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Salomonowitz)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 17. Januar 2017 (Sache R 165/2016-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Marriott Worldwide und Herrn Graf
Tenor
1.
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 17. Januar 2017 (Sache R 165/2016-4) wird aufgehoben.
2.
Das EUIPO trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten, die der Marriott Worldwide Corp. entstanden sind.
3.
Herr Johann Graf trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 129 vom 24.4.2017.