11.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 93/50
Urteil des Gerichts vom 10. Januar 2019 — RY/Kommission
(Rechtssache T-160/17) (1)
((Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Art. 2 Buchst. c der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten - Unbefristeter Vertrag - Entlassung - Zerstörung des Vertrauensverhältnisses - Recht auf Anhörung - Beweislast))
(2019/C 93/62)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: RY (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt J.-N. Louis und Rechtsanwältin N. de Montigny, dann Rechtsanwalt J.-N. Louis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und L. Radu Bouyon)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 27. April 2016, den unbefristeten Vertrag des Klägers aufzulösen
Tenor
1.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 27. April 2016, den unbefristeten Vertrag von RY aufzulösen, wird aufgehoben.
2.
Die Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 144 vom 8.5.2017.
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