18.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 103/26
Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2019 — Pear Technologies/EUIPO — Apple (PEAR)
(Rechtssache T-215/17) (1)
((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionsbildmarke PEAR - Ältere Unionsbildmarke mit der Darstellung eines Apfels - Relative Eintragungshindernisse - Keine Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001]))
(2019/C 103/33)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Pear Technologies Ltd (Macau, China) (Prozessbevollmächtigte: J. Coldham, Solicitor, und E. Himsworth, QC)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigte: M. Fischer und H. O’Neill)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Apple Inc. (Cupertino, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: J. Olsen und P. Andreottola, Solicitors, und G. Tritton, Barrister)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Januar 2017 (Sache R 860/2016-5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Apple und Pear Technologies
Tenor
1.
Die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 18. Januar 2017 (Sache R 860/2016-5) wird aufgehoben.
2.
Das EUIPO trägt seine eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten, die der Pear Technologies Ltd entstanden sind.
3.
Die Apple Inc. trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten, die der Pear Technologies Ltd entstanden sind.
(1) ABl. C 168 vom 29.5.2017.
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