6.5.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 155/40
Urteil des Gerichts vom 20. März 2019 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-237/17) (1)
(EGLF und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von Spanien getätigte Ausgaben - Kriterium der Anerkennung einer Erzeugerorganisation - Art. 11 der Verordnung [EG] Nr. 2200/96 - Finanzielle Berichtigung)
(2019/C 155/47)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Gavela Llopis, M. A. Sampol Pucurull und S. Jiménez García, dann M. A. Sampol Pucurull und S. Jiménez García)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und I. Galindo Martín)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV, gerichtet auf teilweise Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/264 der Kommission vom 14. Februar 2017 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2017, L 39, S. 12), soweit er bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben betrifft
Tenor
1.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/264 der Kommission vom 14. Februar 2017 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union, soweit er bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben betrifft, wird für nichtig erklärt, soweit eine pauschale Berichtigung von 10 % angewandt wird.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Das Königreich Spanien und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 202 vom 26.6.2017.
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