14.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 16/42
Urteil des Gerichts vom 13. November 2018 — Polen/Kommission
(Rechtssache T-241/17) (1)
((EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Durchführungsverordnung [EU] Nr. 585/2011 - Befristete Sondermaßnahmen zur Stützung des Sektors Obst und Gemüse wegen einer in zahlreichen Fällen auch tödlich verlaufenden Epidemie von Enterohämorrhagischer Escherichia coli [EHEC] - Maßnahmen der Nichternte - Erstreckung der Ausgleichszahlungen auf Erzeuger, die solche Maßnahmen ergriffen haben - Von Polen getätigte Ausgaben - Begründungspflicht))
(2019/C 16/50)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Republik Polen (Prozessbevollmächtigte: B. Majczyna, M. Pawlicka, K. Straś und B. Paziewska)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Stobiecka-Kuik und D. Milanowska)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/264 der Kommission vom 14. Februar 2017 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2017, L 39, S. 12) insoweit für nichtig zu erklären, als er Ausgaben der von der Republik Polen zugelassenen Zahlstelle in Höhe von 4 438 056,66 Euro von der Finanzierung durch die Europäische Union ausschließt
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Republik Polen trägt die Kosten.
(1) ABl. C 195 vom 19.6.2017.
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